Fundamentalismus – Paradigma des Terrors im 21. Jahrhundert

Schlusskapitel zur dritten Auflage > Die Menschenrechte und ihre Feinde

Die dritte Auflage ist gerade erschienen:
machiavelli-edition, Köln 2020.

Paradigmen des Terrors: Bolschewismus, Faschismus, Nationalsozialismus, Fundamentalismus:
Der Stand der Dinge 2020: Es steht nicht gut um die Menschen- und Bürgerrechte.

Von der historischen Epoche zum Modell. Die deutschen Profile zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik zeigen die Feindschaft führender Repräsentanten aus drei Epochen gegenüber den Menschenrechten. Sie trumpften mit ihrem Renommee aus wilhelminischer Zeit in der demokratischen Weimarer Republik bis in die Ära des Nationalsozialismus auf. Nach dessen Ende ließen sie sich erneut vernehmen, organisierten sich und verbargen ihre Vergangenheit mit schweigen, lügen und neuen Identitäten, die sie als Stützen der Bundesrepublik ausweisen sollten. All das wurde begünstigt durch politische Opportunisten wie den ersten Bundespräsidenten, der sich vom mehrfachen Befürworter Adolf Hitlers bis zum Verteiler hoher Auszeichnungen der jungen Bundesrepublik an Mitläufer des Nationalsozialismus ein halbes Jahrhundert durch die deutsche Geschichte lavierte. Die Hüter seiner Hinterlassenschaft, bundesrepublikanische Honoratiorinnen und Honoratioren, eine Stiftung eingeschlossen, die öffentliche Gelder bezieht, wollen davon nichts wissen und blockieren Aufklärung. Opportunismus ist in allen politisch-gesellschaftlichen Organisationen immer schon einer der mächtigsten Günstlinge von Macht und Herrschaft, nicht nur in totalitären Systemen.
Die deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert liefert unter jedem Aspekt Anschauung für Ursachen, Wirklichkeit und Folgen des Treibens der Feinde der Menschen- und Bürgerrechte, besonders im Hinblick auf den Nationalsozialismus. Sie wird zum Modell. Es zeigt unübersehbar, dass der Totalitarismus ohne wirkungsmächtige Mitstreiter und Herolde aus allen Bereichen der Gesellschaft nicht auskommt. Sie nutzen die Areale der Freiheit, die demokratische Gesellschaften bieten. Akteure und Wegbereiter propagieren einen demokratiefeindlichen Staat, der mit seiner erklärten Feindschaft gegenüber den Menschen- und Bürgerrechten im Terror endet.
Der Nationalsozialismus bildet mit dem Faschismus und Bolschewismus eines der drei Terrorparadigmen des 20. Jahrhunderts. Sie sind europäischen Ursprungs. Ihnen gesellt sich im 21. Jahrhundert der Islam hinzu. Er ist nicht europäischen Ursprungs. Alle Terrorparadigmen sind erklärte Feinde der Menschen- und Bürgerrechte. Die deutsche Variante konstituierte sich über die erklärte Feindschaft gegenüber den humanen und zivilen Grundrechten angloamerikanischen und französischen Ursprungs. Wie virulent diese Feindschaft noch immer und stets von neuem ist, zeigen aktuelle Ereignisse in Deutschland und andernorts, in demokratisch verfassten Staaten und Gesellschaften, die ein offenes Terrain für Anschläge aller Art bieten. Was Geschichte war, wird zum Modell. Für die Taktiken und Praktiken der Zivilisationsfeinde, der Feinde der Menschen- und Bürgerrechte. Getrieben von krudem Nationalismus und nicht weniger krudem religiösem Fundamentalismus, zeigt sich der nationale und internationale Antisemitismus als einer der ärgsten Feinde der Humanität, die in den zivilen Menschen- und Bürgerrechten verankert ist.
Der deutsche Antisemitismus, eine unvergleichbare monströse Katastrophe der Zivilisation in alleiniger Verantwortung Deutschlands, ist kein Exot, sondern war und ist Teil einer komplexen demokratischen Gesellschaft. Er ist nicht auszulagern, nicht zu marginalisieren als rechter Irrweg oder blindwütige Verstiegenheit. Er ist ein Erzfeind der Menschen- und Bürgerrechte, der in der Gesellschaft haust und sich von ihr nährt. Von hier aus trachtet er ihnen, trachtet er dem citoyen und Weltbürger nach dem Leben. Er ist mörderisch und er hatte seine Kumpane von Thomas Mann bis Carl Schmitt, aggressive Antisemiten in den Epochen von Kaiserreich und Weimarer Republik.
Wie musste es besonders Frauen zur Glanzzeit solcher Herren ergehen? Wie Repräsentantinnen und Vorkämpferinnen von Recht und Würde der Frau in der Form der Menschen- und Bürgerrechte in der Weimarer Republik, dann im Nationalsozialismus, angesichts solcher „Gebieter“, wie Ernst Jünger, der helmbewehrte Feind von Menschenrechten und Demokratie, von seiner Ehefrau adoriert wurde? Wie einer Dichterin Else Lasker-Schüler, wie einer Edith Stein im akademischen Dschungel männlicher Borniertheit und Vorbehalte. Else Lasker-Schüler, führende deutsche Dichterin des Expressionismus, wurde als Jüdin aus Deutschland verjagt und starb 1945 gebrochen in Jerusalem. Als Frau war sie bis 1919 kein Subjekt der demokratischen Verfassung, als Jüdin wurde sie nach 1933 geächtet und öffentlich zum Freiwild ausgeschrieben.
Kein deutsches Herrenprofil trat für sie ein, ihr Menschenrecht war den wortmächtigen Repräsentanten der jeweils herrschenden Verhältnisse keine Silbe wert. Was erwartete unter diesen Vorzeichen Edith Stein, jüdischer Herkunft, mit akademischen Qualifikationen, Mitarbeiterin des Phänomenologen Edmund Husserl am Philosophischen Seminar der Universität Freiburg, die zu besten Hoffnungen Anlass gab; ihr wurde mehrmals die Habilitation verweigert. 1919 eine Vorkämpferin des vollständigen Wahlrechts für Frauen, politisch kurzzeitig aktiv in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) Friedrich Naumanns und Theodor Heuss‘, 1922 zum Katholizismus konvertiert und 1932 in den Orden der Unbeschuhten Karmeliter eingetreten. Konversion, akademische Laufbahn, politische Aktivistin, katholische Nonne, 1942 von den Nationalsozialisten aus Deutschland verjagt, zu Tode gehetzt und in Auschwitz ermordet.
Auch sie war keinem deutschen Herrenprofil ein Wort, eine Geste wert. Ihr Leben steht wie kaum ein zweites für die Folgen jener Feindschaft gegenüber den Menschen-und Bürgerrechten, die Deutschland bis 1945 entzivilisieren sollte.
Mit Rückblick auf diese deutsche Vergangenheit ist der aktuelle Antisemitismus ein unheilvolles Fanal für Gegenwart und Zukunft, dem die wohlfeile Emotionalisierung und Betroffenheitspantomime der Politik nicht beikommt. Er zeigt unverhohlen, wie lange man die sinistren Schläfer hat schlafen lassen, wie weit in der Gegenwart diese brutale Feindschaft schon gediehen ist, wie hasserfüllt deklamiert wird, was wieder „deutsch“ sein soll und welche historischen Gaukeleien und Entstellungen wieder ins Kraut schießen. Kein resignierter einsamer poetischer Baudelaire-Hass, sondern entfesselt gebrüllt oder verharmlost in tückischer sprachlicher und medialer Camouflage. Hass als hässlicher Bruder der Dummheit. Welche Folgen drohen den Menschen- und Bürgerrechten in Zukunft durch die Brandungen des Hasses, durch verluderte Sprache, die verludertes Denken entlarvt. Sprache tut not, nur Sprache schützt, sie offenbart das Denken, die Dummheit, die Gewalt, den Terror. Was steht Staat und Gesellschaft bevor, wenn dem Antisemitismus und anderen inhumanen Ideologien nicht auf allen Ebenen Einhalt geboten wird.
Zu ihnen zählt der islamische Fundamentalismus, der in jeder Variante antisemitisch und, wie nicht nicht anders möglich, ein Feind der Menschen- und Bürgerrechte ist. Er wird zum Paradigma des Terrors im 21. Jahrhundert. Am Anfang stand der 11. September 2001, „nine eleven“. Seit dem Beginn des Jahrtausends hinterlassen unterschiedliche, auch konkurrierende Islamismen bei ihrem Zug um die Welt eine globale Blutspur, zu welcher der islamische Antisemitismus beiträgt.
Alle Islamismen „legitimieren“ sich durch eine Quelle, den Koran. Die Welt als Schauplatz und Opfer eines Deutungs-Chaos, eines Wettstreits der Ansprüche? Wo liegt das Deutungsmonopol? Bei Gelehrten, Potentaten, Republiken, urbanen Menschenmassen, einem Wanderstaat, der seine Souveränität dort ausruft, wo er sich festkrallt, unterwandert, etabliert, expandiert durch entfesselten Terror, regional oder punktuell an Knotenpunkten von Geschichte, von Welt und Gesellschaft? Ein neuer, räuberischer Staatsbegriff macht sich geltend. Der Terror überzieht Geschichte und Vergangenheit, die nicht die seine sein sollen, mit Vernichtung. Vor ihm soll nichts gewesen sein, nach ihm soll es nichts geben. So einst die roten Khmer in Kambodscha, so heute der islamische Staat in Palmyra, Syrien. Eine nihilistische Barbarei im 20. und 21. Jahrhundert, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Die Entgrenzung des Staatsbegriffs artikuliert sich als Wille zur schrankenlosen Totalität des eigenen Selbstverständnisses, folglich zu totaler, zu unbegrenzter Herrschaft. Bleibt die Frage: Ist der Koran das, was mit ihm geschieht? Islamismen skandalisieren den Islam. Der Koran als sein Grundwort ist in vollem Umfang, um die gesamte Länge seiner Rede, ein Feind der Menschen- und Bürgerrechte. Politisches Desinteresse gegenüber dem islamischen antisemitischen Treiben in Europa und anderen Kontinenten wächst sich zu einer massiven globalen Bedrohung ziviler Menschenwürde aus. Andere Gefahren drohen in Europa, in Deutschland.
Destruktiv sind Ausbeutung und Erniedrigung der Demokratie zur asozialen bloßen Befriedigung eigener Bedürfnisse, die über die Selbstentmündigung auf direktem Weg in die Verlierer- und Opferrolle gegenüber jedweder Aggression führen. Mit schwachen Bürgern, mit politischen Konsum- und Versorgungs-Existenzen, die sich wohlig und selbstvergessen am Busen der Demokratie nähren, ist kein Staat zu machen, keine Gesellschaft zu garantieren, keine Freiheit zu verteidigen und zu leben. Schwache Demokraten gehören zu den unberechenbaren Feinden der Demokratie.
Demokratie-Feindschaft ist folglich nicht auf den Islam beschränkt. Die Feinde der Menschen- und Bürgerrechte haben neue Träger gefunden. Das politische China zeigt der Welt mit seiner Bevölkerungs- und Minderheitenpolitik unverhohlen Gewalt und Inhumanität, überheblich, allen globalen Freiheitsbestrebungen zum Trotz, die als einzige weltweit Humanität fordern und garantieren können. Die Praxis der gewalttätig durchgesetzten Ein-/Zwei-Kind-Ehe ist menschenverachtend. Gesellschaft wird vom Staat zum Gestüt pervertiert; Konzentrationslager für Minderheiten, darunter der Islam, schärfen das inhumane Profil der chinesischen Politik, entstellt von der Ablehnung der Menschenrechte. Auch China wird an den Menschenrechten scheitern.
Demokratie-Feindschaft findet sich in allen Kontinenten, Kulturen, gesellschaftlichen Milieus und Biotopen, die sich, wie der Islam, der Menschen- und Bürgerrechte mit dem Ziel bedienen, sie zu bekämpfen und zu vernichten. Es obliegt nicht allein dem Staat und seinen Institutionen und Instanzen, um die neuen Todfeinde der Menschenrechte abzuwehren und in die Schranken zu weisen.
Auf dem Spiel stehen die Menschen- und Bürgerrechte, auf dem Spiel steht die Freiheit des citoyen, des Gesellschafts- und Staatsbürgers, des Menschen, ungeachtet des Geschlechts und der Herkunft. Was jetzt ansteht, sind die Annahme der Herausforderung und ihre Zurückweisung auf der Basis der globalen Menschenrechte der Moderne. Sie unterscheiden sich substantiell von einer > Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990), die in keiner Hinsicht Universalität beanspruchen kann und weit hinter der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte zurückbleibt, wie sie von der Französischen Revolution bis zur Charta der Vereinten Nationen definiert wurden. An ihnen gemessen, ist sie ein Manifest der Bedrohung und Gefahr für Freiheit und Gleichheit der Menschheit allgemein, für die Frau im Besonderen und für die Kinder dieser Welt. Sie sind, wie ehedem in den Terrorideologien des 20. Jahrhunderts, bevorzugte weil schutzlose Opfer der Inhumanität. Religionsschulung für Dreijährige, für Schutzbefohlene, ist nichts als indoktrinäre Gehirnwäsche, bevorzugtes wie allbekanntes Mittel menschenfeindlichen Totalitarismus. Die türkische Praxis der Koranschulung ist unvereinbar mit den Menschenrechten. Sie führt auf direktem Weg in den Fanatismus, der von der Unbildung lebt. Nichts anderes ist von Gottesstaaten, von Saudi-Arabien, Iran, Katar zu erwarten; ihre Herrschaftssysteme sind unvereinbar mit Menschenrechten und Demokratie.
Was zu verhindern ist. Zu verhindern ist die Preisgabe des öffentlichen Raums, zu dem die global agierenden Medien und Internetplattformen gehören. Sie verkommen zusehends zu kaum kontrollierbaren Instrumenten der Entmündigung des Bürgers zum rechtlosen User. Ein pervertierter Freiheitsbegriff wird zum Schaden der Menschenwürde und der Demokratie reklamiert. Er betreibt die Zerstörung der Gesellschaft zum Nutzen transnationaler Profiteure, der neuen weltweit vernetzt agierenden Dunkelmänner, Sie scheren sich weder um Menschen- und Bürgerrechte noch um Demokratie.
Die Grundlage des öffentlichen Raums bilden die Menschen- und Bürgerrechte. Sie wurden in der Französischen Revolution des 18. Jahrhunderts und im Rhythmus der Revolutionen des 19. Jahrhunderts nicht zuletzt auf Plätzen und Straßen erfochten, die auch heute Schauplätze der Forderung nach den Menschen- und Bürgerrechten sein können. Nur durch den öffentlichen Raum sind Menschen- und Bürgerrechte lebensfähig. Zu ihm gehört die natürliche Lebenswelt, die von zahllosen Ausbeutern, zu denen auch demokratische Gesellschaften gehören, so bedroht ist wie der zivile öffentliche Raum. Für beider Gefährdung bieten jüngere Vergangenheit und Gegenwart Anschauung wie das gezielte Treiben deutscher Feinde der Menschen- und Bürgerrechte, die primitiven Nationalismus, menschenfeindlichen Antisemitismus und aggressive Freiheitsfeindschaft erkennen lassen. Der öffentliche Raum aber ist und bleibt das ureigene Areal des freien und selbstbewussten Stadt-, Staats- und Weltbürgers, der zu seinem Schutz im Namen der Humanität verpflichtet ist. Deshalb ist er bevorzugtes Angriffsziel der Destrukteure, welche die Heimstatt der Freiheit, Straßen und Plätze, den Menschen und Bürgerrechten entreißen wollen. Schon einmal begann der Terror mit Preisgabe und Verlust des öffentlichen Raumes. Auch dafür bietet der Nationalsozialismus, eines der drei Paradigmen des Terrors des 20. Jahrhunderts, Anschauung genug. Vom historischen Geschehen zum Modell. Erneut zeigt es die Verlaufsform von Anfang bis Ende, den Verlust der Freiheit, der Menschenwürde, des Lebens eines jeden und aller, ob privat oder öffentlich. Nicht viel, alles stand auf dem Spiel, alles ging verloren, nur die Menschenrechte nicht, die schwer verletzt und geschunden, aber unbesiegt aus dem Chaos hervorgingen.
Begriff und Schlagwort „Integration“ haben sich vor ihrer aktuellen einseitigen Instrumentalisierung gegenüber Fremden zunächst als Primärforderung an jeden demokratischen Staats- und Gesellschaftsbürger zu richten: Zu den Menschenrechten gehören die bürgerlichen Pflichten. Zu ihnen gehört, das eigene Selbstverständnis in die Menschen- und Bürgerrechte zu integrieren. Sie sind die existentielle Quelle jedes zivilen Lebens. Das Versagen des citoyen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Deutschland der Weimarer Republik sollte auch hierfür Lehrstück genug sein, die Unteilbarkeit von Recht und Pflicht des Staatsbürgers in einer demokratischen Gesellschaft deutlich zu machen. Diese Selbstintegration des Bürgers im Zeichen der Menschen- und Bürgerrechte ist und bleibt in brisanter Gegenwart der gesellschaftspolitische Imperativ zur aktiven Selbstbehauptung an den mündigen freien Stadt-, Staats- und Weltbürger, den „citoyen“ von heute und morgen. Deutsche Geschichte und ihre Profile zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik werden von historischer Wirklichkeit zum Modell: Wie Freiheit vergeben wird, wie sie zu schützen ist und wie Freiheit sich selbst schützt.

Dirk Hoeges, Köln 2020

Niccolò Machiavelli, Cesare Borgia. Wie der Herzog von Valentinois bei der Ermordung Vitellozzo Vitellis, Oliverottos da Fermo, des Herrn Pagolo und des Herzogs von Gravina Orsini vorging

Niccolò Machiavelli, Cesare Borgia. Wie der Herzog von Valentinois bei der Ermordung Vitellozzo Vitellis, Oliverottos da Fermo, des Herrn Pagolo und des Herzogs von Gravina Orsini vorging.
Kriminalnovelle

Klappentext:

Von Imola nach Senigallia führt der Weg Cesare  Borgias um die Jahreswende 1502/1503. Sein Plan war, vier seiner abtrünnigen Condottieri, selbst mächtige Kriegsherren, in eine tödliche Falle zu locken. Seine Stunde schlug. Mit der „grandiosen List von Senigallia“ wie Isabella d’Este, Herrin von Mantua, in ihrem Gratulationsbrief schrieb, entledigte er sich der vier Verräter. Für den französischen König Ludwig XII. war dieser neuerliche Coup des Borgia „eines Römers würdig“. Er bestätigte den europäischenRuf des Papstsohnes: intelligent, verschlagen, listenreich und skrupellos auf seinem Weg zur Macht im Italien der Renaissance.
Machiavelli war zugegen als Gesandter von Florenz, als Beobachter und Berichterstatter. In Mußestunden formte er das Geschehen zu einer Novelle von sprachlicher Meisterschaft, suggestiv, kurz, lakonisch, gestimmt von der flirrenden Magie des Augenblicks.
Den Stationen dieser Kriminalnovelle kann man auf einer Reise durch die Emilia Romagna und die Marken von Imola über Cesena, Fossombrone, Fano bis Senigallia die adriatische Küste entlang folgen. Mit Machiavellis Novelle als Cicerone und dem Borgia vor Augen.

Niccolò Machiavelli,
Cesare Borgia. Wie der Herzog von Valentinois bei der Ermordung Vitellozzo Vitellis, Oliverottos da Fermo, des Herrn Pagolo und des Herzogs von Gravina Orsini vorging
Kriminalnovelle
Köln, machiavelli edition 2019
ISBN 978-3-9815560-4-9     14,80 EUR

Hans Sanders, Zeitenwende. Kleine Theorien der neuen Welt

Von Anfang an war das Abendland auch die Geschichte seiner dramatischen Zeitenwenden. Namentlich, was die Revolutionierung der Produktions-, Kommunikations- und Verkehrsmittel betrifft. Diese Umbrüche greifen tief in die Zeit- und Ortskoordinaten des Lebens ein.

Bitte weiterlesen

Hans Sanders,
> Zeitenwende. Kleine Theorien der neuen Welt
Köln: machiavelli-edition 2018
25,00 EURO

Zensur? Streit bei Wikipedia um Dirk Hoeges, Heuss. Eine Stimme für Hitler

<<<< Warum wird dieses  Buch Wikipedia-Lesern vorenthalten?

Unsere Versuche, unseren jüngst erschienenen Band > Heuss. Eine Stimme für Hitler in die Bibliographie zu dem Artikel  Theodor Heuss einzutragen, sind wiederholt gescheitert.

Drei Wikipedia-Autoren streiten um die Aufnahme des neuen Buches zu Theodor Heuss in die Heuss-Bibliographie bei Wikipedia. Schnell wird deutlich, dass keiner von ihnen weiß, worum es in diesem Buch geht. Es ist eine intellektuelle Heuss-Biographie von seinen Anfängen bis zum Ende; das zur Orientierungshilfe. Alles weitere ist in der > Diskussion zwischen „GiordanoBruno“ „Johannes44“ und „Rosenzweig“ zum Heuss Artikel  zu lesen:

„Hallo Johannes44,
anlässlich Heuss: Bitte Wikipedia:Literatur#Auswahl beachten und kein Literaturspamming betreiben. Danke. Gruß — Rosenzweig δ 16:11, 30. Dez. 2014 (CET)

Danke für den Hinweis; nun weiß ich auch, dass es die Vokabel Literaturspamming gibt, die aber leider keine klare Bedeutung hat. Ich bin sicher, dass das neue Buch von Dirk Hoeges genannt werden sollte. Der Autor hat ja durchaus einen Namen; zum Buch mehr mehr unter http://altemeister-koeln.de/theodor-heuss-stimme-fuer-hitler.html. Dieses Thema ist für Heuss‘ Biografie und Einschätzung sehr wichtig; sein Leben in der NS-Zeit wird (wie auch andere Teilaspekte) zu Recht auch in anderen Büchern behandelt, auf die die Literaturliste hinweist. Es kann ja nicht sein, dass dort nur Biografien zu seinem gesamten Leben genannt werden dürfen. Viele Grüße, –Johannes44 (Diskussion) 07:31, 31. Dez. 2014 (CET)

Der Literaturabschnitt im Heuss-Artikel ist jetzt schon überlang und gehört ausgedünnt, nicht immer weiter ausgedehnt. Gerade bei einer Person wie Heuss, zu der sehr viele Werke erschienen sind, sollte man sich im Artikel eben in der Tat auf Standardwerke (wie die NDB) und Gesamtdarstellungen beschränken. Wer sich einen Überblick über weitere Heuss-Literatur verschaffen will, kann das problemlos anderswo tun, bspw. in der unter Weblinks verlinkten Datenbank der Deutschen Nationalbibliothek. Ein gerade eben in einem Kleinverlag erschienenes Werk zu einem spezielleren Thema, ohne nennenswerte Rezeption, sofort im Wikipedia-Artikel einzutragen, lässt hingegen werbliche Absichten vermuten. Gruß — Rosenzweig δ 08:14, 31. Dez. 2014 (CET)

Der Literaturabschnitt ist überlang? Da gibt es nun mal keine festen Regeln; bei Tausenden von WP-Artikeln zu vergleichbaren Personen ist er noch viel länger. Ich weiß, dass es nicht um Vollständigkeit geht, aber neue Titel – zumal zu diesem Abschnitt in Heuss‘ Leben – sollten nicht unter den Tisch fallen. Dass das Buch in einem kleinen Verlag erschienen ist, kann keine Rolle spielen; auch dafür gibt es Beispiele ohne Ende. Werbliche Aspekte? Also bitte – dann hat jede Nennung eines Buches einen werblichen Aspekt. Man kann das aber auch informativ und weiterführend nennen. Hinweise auf Fachliteratur haben gewiss nicht den anderswo vielleicht fragwürdigen Beigeschmack von Werbung. Viele Grüße–Johannes44 (Diskussion) 08:55, 1. Jan. 2015 (CET)

Dass der Literaturabschnitt anderswo noch mehr ausufert, ist kein Argument, es hier ebenso zu halten. Neue Titel sollen nicht allein deswegen unter den Tisch fallen, aber auch nicht automatisch eingetragen werden. Das Erscheinen in einem Kleinverlag ist kein absolutes Hindernis, spielt aber sehr wohl eine Rolle, denn anders als das Erscheinen in einem größeren, bekannten Verlag ist es eben kein Indiz dafür, dass das Buch etwas taugt. Gibt es denn eine Rezeption des Buches, Rezensionen usw.? Und nicht die bloße Nennung ist das Indiz für die werblichen Absichten, sondern die genannten Umstände derselbigen (Kleinverlag, Eintrag sofort nach Erscheinen ohne nennenswerte Rezeption). — Rosenzweig δ 16:22, 1. Jan. 2015 (CET)

Ich fürchte, ich wurde nicht ganz verstanden. Es geht z. B. nicht um ein automatisches Eintragen. Ich wusste noch nicht, dass es dafür Automaten gibt; es war eine bewusste, individuelle und sicher nicht unsinnige Entscheidung. Und von Ausufern kann keine Rede sein. Den Satz „Anders als das Erscheinen in einem größeren, bekannten Verlag ist es eben kein Indiz dafür, dass das Buch etwas taugt“ habe ich nicht kapiert – soll das heißen, dass Bücher aus großen, bekannten Verlagen meistens/immer etwas taugen und die aus kleineren wohl nie? Eher absurd. – Autor und Thema sprechen sehr dafür, auf das Buch hinzuweisen. Ich würde da gern vermitteln, auch wegen der Notizen von Dirk Hoeges und Pentachlorphenol: Wäre es ein Kompromiss, das Buch ein-, zweimal an passenden Stellen unter „Einzelnachweise“ zu nennen, mit Seitenangabe? – Würde man immer warten, bis etliche Rezensionen vorliegen, kann das bei solchen Titeln ein, zwei Jahre dauern – wäre das wikipediagemäß? Unzählbare Bücher werden aufgeführt, die nie rezensiert wurden, und wenn doch, dann fehlen fast durchgehend die Belege dafür. Viele Grüße –Johannes44 (Diskussion) 18:31, 4. Jan. 2015 (CET)

Ersetze „automatisch“ durch „generell“, wenn es dem Verständnis dient. Bzgl. „Ausufern“ haben wir wohl unterschiedliche Ansichten, ich finde, dass sehr wohl die Rede davon sein kann, ja muss. Und natürlich „taugt“ ein Buch, das in einem größeren Verlag erscheint, mit einiger Wahrscheinlichkeit eher etwas als eines aus einem Kleinverlag, denn diese schließen auch diverse „Selbst-, Pseudo- oder Druckkostenzuschuss-Verlag[e]“ ein, wie es bei WP:RK#Autoren so schön heißt, wo diese nicht zu den regulären Verlagen zählen. Gerade im vorliegenden Fall ist der Autor gleichzeitig sein eigener Verleger (mal eine Whois-Abfrage für machiavelli-edition.com machen …), der zudem gleich was von „Zensur bei Wikipedia“ schreibt, wenn er seine Neuerscheinung hier nicht eintragen kann. Sinn eines Wikipediaartikels ist es jedoch nicht, Buchneuerscheinungen zum Thema vorzustellen. — Rosenzweig δ 19:12, 4. Jan. 2015 (CET)

Sorry, dass ich mich nochmals melde, aber jetzt geht einiges durcheinander. Erst hat jemand den Hinweis gelöscht, weil er nicht wusste, dass ein Buch mit dem ‚amtlichen‘ Erscheinungsjahr 2015 durchaus schon Ende 2014 zu haben ist, dann kamen andere Argumente. Zum Beispiel Spamming, ausufernde Liste, (noch) keine Rezensionen, kleiner Verlag usw. Leider geht Rosenzweig auf vieles nicht ein, was ich angemerkt habe; etwa auf die Persönlichkeit des Autors, den Kompromiss mit den Einzelnachweisen und die auch anderswo sehr oft fehlenden Rezensionen bzw. Belege, die abgesehen davon ein, zwei Jahre dauern können. – In heutigen Zeiten die Verlage schief anzusehen und in einen Topf mit Pseudo-Verlagen (was ist das denn?) zu werfen, die mit Druckkostenzuschüssen etwa durch Stiftungen, Verbände und Autoren arbeiten, ist äußerst weltfremd. Das ist, siehe etwa Nomos in Baden-Baden und Springer in Heidelberg/Berlin, sehr häufig so, fast die Regel. Das ist keinerlei Indiz für ein fragwürdiges Buch. – Zensur mag ein hartes Wort sein, aber im Ergebnis ist es das dem Wortsinn nach doch, meint –Johannes44 (Diskussion) 10:39, 6. Jan. 2015 (CET)

Wieso geht hier was durcheinander? An dieser Diskussion beteiligen sich bislang exakt zwei Benutzer, und dass das Buch nicht erschienen sei, habe ich nicht behauptet. Bzgl. Selbst-, Pseudo- und Zuschussverlage: Einfach die verlinkten Artikel lesen, dann sollte doch klar sein, was gemeint ist. Nomos und Springer sicher nicht. Im vorliegenden Fall geht es jedenfalls ziemlich klar um einen Selbstverlag. Die „Persönlichkeit des Autors“ ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass er sein eigener Verleger ist, sein Buch unmittelbar nach Erscheinen hier einträgt und dann „Zensur“ schreibt, wenn das nicht stehen bleibt. Spricht nicht unbedingt für ihn. Das soll nicht heißen, dass das Buch nichts taugt, aber es besteht kein Anspruch auf Eintragung jedes fachlich brauchbaren Buches in den thematisch passenden WP-Artikel, weder sofort noch in zwei, 10 oder 100 Jahren, sei es im Literaturabschnitt oder als Einzelnachweis. Einzelnachweise, nur damit das Buch irgendwie genannt ist? Das kann doch nicht dein Ernst sein. — Rosenzweig δ 12:42, 6. Jan. 2015 (CET)

+1 Das Buch kann schon aufgrund der kurzen Existenz keine Relevanz nach WP:LIT erlangt haben. Sollte sich das ändern, wird man das erfahren und das Buch kann nachgetragen werden. So einfach ist das. –GiordanoBruno (Diskussion) 12:57, 6. Jan. 2015 (CET)

Danke für die Ergänzungen. Was soll „aufgrund der kurzen Existenz keine Relevanz“ bedeuten? Weil das Buch erst vor kurzem erschienen ist? Bei WP:LIT lese ich (was mir nicht unbekannt war): „Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt“ – möglichst aktuell soll es also sein. Widerspricht sich das nicht? – Zu Rosenzweig: Er schreibt, es gehe „ziemlich klar“ um einen Selbstverlag. Das ist mir nicht klar genug. – Mit der Persönlichkeit des Autors meinte ich vor allem, dass seine Bücher in hunderten von Exemplaren z. B. in Unibibliotheken stehen; ich habe gerade nochmal nachgesehen. Er hat auch in Verlagen à la C. H. Beck publiziert. – „… was nicht unbedingt für ihn spricht“ – auch solche vagen Formulierungen führen nicht weiter; sie zeigen eher, dass es keine zugkräftigen Argumente gibt. – „Es besteht kein Anspruch …“ soll man bei Wikipedia jetzt rein juristisch debattieren? Dann wäre die an sich so nützliche Idee dieser Enzyklopädie bald erledigt. Ich lese jetzt, dass es nicht einmal ausreicht, dass ein Buch fachlich brauchbar ist – das genügt auch nicht, nicht einmal in den thematisch passenden WP-Artikel. O je! – Das mit den Einzelnachweisen war durchaus ernst gemeint, als Kompromiss – warum denn nicht, da es um wichtige Epochen in Heuss‘ Leben geht. So könnte auch gezeigt werden, dass es dazu neuere Forschung gibt. Ist das so abwegig und unbedingt abzulehnen? –Johannes44 (Diskussion) 10:19, 8. Jan. 2015 (CET)

Wir können hier noch lange weiterdiskutieren. Darum mache ich jetzt mal einen vorläufigen Punkt darunter und stelle fest, dass ich nicht sehe, dass die Erwähnung des Buches zum jetzigen Zeitpunkt, unmittelbar nach Erscheinen und ohne Rezeption, dem Artikel irgendwie nützt oder dass sie sinnvoll bzw. notwendig wäre. Daher sind die Argumente, die dagegen sprechen (werbliche Absichten durch Selbstverleger, Aufblähung des Literaturabschnitts, kein Anspruch auf Eintragung) für mich höher zu gewichten. Und offensichtlich stehe ich mit dieser Ansicht nicht alleine. — Rosenzweig δ 11:26, 8. Jan. 2015 (CET)

Danke, aber ich stelle fest, dass Etliches von dem, was ich angemerkt habe, immer noch nicht beachtet wird. Nur als Beispiele: 1) Erstens werden gerade aktuelle Titel erwünscht; das ist ja auch sinnvoll. 2) Verlangt WP offenbar keine Nennung von Rezensionen (sie fehlen wie gesagt auch bei fast allen anderen Buchhinweisen und könen sehr lange dauern, gerade bei Sachbuchtiteln). 3) Wer verfügt, wann ein Literaturabschnitt aufgebläht ist? (Da gäbe es noch ganz andere Fälle.) 4) Werbliche Absicht (in einem negativen, anrüchigen Sinn) zu sehen, das ist bei Literaturhinweisen, die von solchen Nennungen leben, wirklich daneben. Laut WP-Regeln ist es auch dem Autor keineswegs untersagt, auch (s)ein Buch aufmerksam zu machen. Viele Grüße –Johannes44 (Diskussion) 10:08, 12. Jan. 2015 (CET)“